Themen zum Problem:
Südanflüge nach Flughafen Basel Mulhouse
und "neue Luftraumeinteilung
über dem Jura"; ILS (Instrumentenlandesystem)
(die Zusammenstellung besteht aus Zeitungs- und Online-Berichten)
Binninger
Gemeinderat protestiert gegen Fluglärm
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Foto Keystone
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Binningen. sda/baz. Wegen massiver
Lärmstörungen durch Südanflüge auf Basel-Mülhausen hat der
Gemeinderat von Binningen beim Flughafen protestiert. Das
Schreiben ging auch an das Eidg. Departement Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK).
Ebenso erhielten die Regierungen beider Basel den von der
Gemeinde am Dienstag veröffentlichten Brief. Der Gemeinderat
nimmt darin namentlich Bezug auf zahlreiche Fluglärmbeschwerden
aus der Zeit vom 4. bis zum 6. März. Vor allem Flüge zwischen 22
und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr hätten die Nachtruhe
massiv gestört.
An jenen Tagen seien die Wetterbedingungen aber während längerer
Zeitfenster so gewesen, dass gar keine Notwendigkeit für
Südanflüge bestanden habe, hält der Gemeinderat weiter fest. Er
schliesse sich den Beschwerden der Bevölkerung an. Von
Flughafendirektor Jürg Rämi fordert er eine umgehende
Stellungnahme.
Weiter fordert
der Gemeinderat die strikte Einhaltung der geltenden
Nachtruheregelung, die Einführung eines
Nachtflugverbots von 22 bis 7 Uhr, weniger
Flugverkehr in den Einschlaf- und Aufwachstunden
sowie an den Wochenenden, den Verzicht auf schwere
Frachtmaschinen über Siedlungsgebiet und Sicherheit
für die Wohnbevölkerung.
Beschwerden
häufen sich
Zudem verlangt der Gemeinderat eine transparente und
rasche Informationspolitik sowie die strikte
Einhaltung der Regeln für den Südanflug mittels des
neuen Instrumentenlandesystems ILS 34. Das System
war vor Weihnachten 2007 eingeführt worden;
inzwischen häufen sich Beschwerden in den
betroffenen Gemeinden.
Neben zunehmenden Südanflügen werden auch
Befürchtungen wegen niedriger Flüge über besiedeltem
Gebiet laut, wie Medienberichten der vergangenen
Tage zu entnehmen war. Gemäss dem Vertrag zwischen
der Schweiz und Frankreich dürften Südanflüge mit
ILS 34 nur stattfinden, wenn der Wind keine Landung
von Norden her zulässt.
Wenn der Anteil der Südanflüge 8 Prozent aller
Anflüge erreicht, müssten zudem die
Flughafen-Verantwortlichen die Lage analysieren; ab
10 Prozent wären korrigierende Massnahmen nötig.
Betroffene, darunter die Gemeinde Binningen, hatten
sich vor der Einführung des ILS 34 gegen das System
gewehrt, blieben aber erfolglos.
BAZ Online, 18.
März 08
Erweiterter Luftraum für Flughafen
Basel-Mülhausen festgelegt
Bern, 15.02.2007 - Das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) hat den erweiterten Luftraum für den Flughafen
Basel-Mülhausen festgelegt. Grund für die Ausdehnung ist die
Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems auf die Südpiste 34 im
kommenden Herbst. Kleinere Anpassungen haben die Lufträume für drei
Regionalflugplätze und einen Militärflugplatz erfahren.
Im Herbst stellt der Flughafen Basel-Mülhausen das
Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Piste 34 in Dienst. Die
für die Flugsicherung zuständigen französischen Behörden hatten
die Installation des ILS im letzten Mai genehmigt. Das System
ersetzt das bisherige Anflugverfahren mit einem kurvenähnlichen
Manöver auf Sicht kurz vor der Landung. Das BAZL unterstützt aus
Sicherheitsgründen die Einrichtung eines ILS auf die Piste 34,
bietet es den Piloten doch sowohl horizontal wie vertikal eine
verlässliche automatisierte Flughilfe. Das Amt stellte jedoch
gegenüber den französischen Behörden eine Bedingung: Das System
darf nur benutzt werden, wenn die Stärke des Nordwindes keine
Landungen von Norden mehr zulässt. Diese Forderung und weitere
klare Vorgaben für die Verwendung des Landesystems flossen in
eine Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der beiden
Länder ein. In den letzten Jahren betrug der Anteil Südlandungen
auf dem Flughafen Basel-Mülhausen zwischen 4 und 8 Prozent.
Anflüge auf ein ILS sind gekennzeichnet durch einen zwischen 15
und 20 Kilometer langen, geraden und in der Verlängerung der
Pistenachse verlaufenden Endanflug. Um die Anflüge auf das ILS
34 sicher abwickeln zu können, muss der von der Flugsicherung
kontrollierte Luftraum im Süden des Flughafens erweitert werden.
Der gemeinsam mit den französischen Stellen und den
Aviatikverbänden erarbeitete Luftraum umfasst in etwa ein Gebiet
zwischen Pruntrut, Sissach, Olten und Wangen an der Aare. Die
Untergrenze des Luftraumes variiert zwischen 5700 und 8500 Fuss
(zirka 1700 respektive 2500 Meter) über Meer. Im letzten Herbst
hatte das BAZL diesen Luftraum bei den fliegerischen Kreisen in
eine Konsultation gegeben sowie die Kantone Basel-Stadt,
Basellandschaft, Solothurn, Bern und Jura über die Anpassungen
informiert.
Inzwischen hat das BAZL den erweiterten Luftraum für den
Flughafen Basel-Mülhausen definitiv festgelegt. Durch die
Ausdehnung des kontrollierten Luftraumes verringert sich der
frei verfügbare Luftraum für die Kleinaviatik (vor allem
Segelflieger und Hängegleiter). Um die Einschränkungen für diese
Benutzer so gering wie möglich zu halten, soll der kontrollierte
Luftraum nur aktiv sein, wenn tatsächlich Anflüge auf das ILS 34
stattfinden. In der übrigen Zeit ist vorgesehen, dass der
Luftraum allen Pilotinnen und Piloten uneingeschränkt offen
steht. Sie müssen einzig eine bestimmte Funkfrequenz auf Empfang
eingestellt haben.
Aus Sicherheitsüberlegungen ist diese Lösung mit einem
temporären Luftraum nur tragbar, wenn sich die Piloten der
Kleinaviatik korrekt verhalten und das Gebiet bei einer
Aktivierung für Anflüge auf das ILS 34 freigeben. Die
Flugsicherung wird in den nächsten Monaten im Auftrag des BAZL
das Verfahren mit dem An- und Abschalten des Luftraumes testen.
Während dieser Versuchsphase finden noch keine Anflüge auf das
ILS 34 statt.
Neben dem Luftraum für den Flughafen Basel-Mülhausen hat das
BAZL auch denjenigen für die drei Regionalflugplätze Les
Eplatures, Samedan und Sitten sowie für den Militärflugplatz
Dübendorf angepasst. In diesen vier Fällen handelt es sich um
geringfügige Änderungen, hauptsächlich um sicherzustellen, dass
die Flugwege vollumfänglich innerhalb des kontrollierten
Luftraumes verlaufen. Die neuen Lufträume treten alle am 15.
März in Kraft.
Adresse für Rückfragen:
Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
BAZ Online 31.10.06
wenige Ost-West-Starts
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Foto Roland Schmid
|
Basel/Liestal. SDA/baz. Im
Fluglärmbericht 2005 betreffend den Flughafen Basel-Mulhouse
kritisieren die Regierungen der beiden Basel erneut die zu geringe
Nutzung der Ost-West-Piste. Diese ist wie schon im Vorjahr weiter
abgesunken.
Der Anteil der Weststarts sei 2005 nur noch bei 5,9 Prozent
gelegen, teilten die beiden Regierungen am Dienstag mit. 2004 waren
es dagegen noch 12,6 Prozent, 2003 gar 18 Prozent gewesen.
Die beiden Regierungen erneuerten daher ihre schon im Vorjahr
geäusserte Kritik: Die bei der Verlängerung der Ost-West-Piste
vorgesehene Quote von 20 bis 25 Prozent sei «klar nicht erreicht»
worden. Dies sei «nicht befriedigend».
Hauptursache sei zwar die Veränderung des Flottenmixes: Die
vermehrt eingesetzten grösseren Flugzeuge könnten die kurze Piste
nicht oder nur begrenzt nutzen. Die Regierungen bekräftigten aber
ihre Forderung, die Bemühungen für mehr Ost-West-Starts
fortzusetzen.
Insgesamt «kein Handlungsbedarf»
Insgesamt sehen die Regierungen aufgrund des Berichts der
Fluglärmkommission aber «gegenwärtig keinen besonderen
Handlungsbedarf». Die Zahl der Flugbewegungen nahm 2005 um 6 Prozent
auf 82'142 Starts und Landungen zu, dies bei einem Anstieg des
Passagieraufkommens um 30 Prozent.
Von den Fluglärmimmissionen betroffen waren weiterhin in erster
Linie der Norden und Süden des Flughafens. Auf den Norden entfielen
57 Prozent und auf den Süden 40 Prozent aller Flugbewegungen.
Gegenüber dem Vorjahr um 8 Prozent angestiegen ist die Zahl der
Nachtflüge. Prozentual am stärksten war dies zwischen 22 bis 23 Uhr
der Fall, während der Anteil zwischen 24 und 5 Uhr leicht niedriger
war als im Vorjahr.
Positiv sei im weiteren, dass die Direktstartvereinbarung
weiterhin eingehalten wurde: Im Tagesdurchschnitt wurden 4,7 solcher
Abflüge von Strahlflugzeugen verzeichnet, dies bei einer Limite von
acht Abflügen.
Skyguide / BAZL / SHV 28.sept.06
4.10.06
BAZL Online 15.9.06
Luftraum für Flughafen Basel-Mülhausen in
Vernehmlassung
Bern, 15.09.2006 - Das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) gibt den neu konzipierten Luftraum für den
Flughafen Basel-Mülhausen bei den fliegerischen Kreisen in die
Vernehmlassung und informiert gleichzeitig die Kantone. Grund für
die Ausdehnung des kontrollierten Luft-raumes ist die Inbetriebnahme
des Instrumentenlandesystems auf die Südpiste 34 im Herbst 2007. Es
ist geplant, den Luftraum nur zu aktivieren, wenn Anflüge auf das
ILS 34 stattfinden.
Im vergangenen Mai hatten die französischen Behörden die
Installation eines ILS auf die Piste 34 des Flughafens
Basel-Mülhausen bewilligt. Es soll das bestehende Verfahren mit
einem Endanflug nach Sicht ersetzen. Gemäss Staatsvertrag
zwischen der Schweiz und Frankreich ist die französische Seite
für die Flugsicherung auf dem binational betriebenen Flughafen
verantwortlich. Das BAZL unterstützt aus Sicherheitsüberlegungen
die Einrichtung eines ILS auf die Piste 34. Das Amt knüpfte
seine Zusage aber an die Bedingung, dass das System nur benutzt
werden darf, wenn die Wetterverhältnisse (konkret die Stärke des
Nordwindes) keine Landungen von Norden mehr zulassen. Diese
Forderung floss denn auch in eine Benutzungsvereinbarung
zwischen den Zivilluftfahrtbehörden beider Länder ein. In den
letzten fünf Jahren fanden zwischen 5 und 8 Prozent der
Landungen von Süden her statt.
Aus Sicherheitsgründen erfolgen
An- und Abflüge von Flugzeugen, die nach Instrumenten verkehren,
in Lufträumen, in denen die Flugsicherung den Verkehr lenkt.
Dadurch können die Flugwege dieser Maschinen vom restlichen,
zumeist nach Sicht fliegenden Verkehr getrennt und geschützt
werden. Da der Anflug auf das ILS 34 des Flughafens
Basel-Mülhausen über ein neues Gebiet führen wird, muss folglich
der von der Flugsicherung kontrollierte Luftraum angepasst, das
heisst ausgedehnt werden.
Das BAZL hat in Zusammenarbeit mit der französischen und der
Schweizer Flugsicherung sowie mit Vertretern der Aviatikverbände
den zusätzlich erforderlichen Luftraum für das ILS 34 auf dem
Flughafen Basel-Mülhausen definiert. Er umfasst in etwa ein
Gebiet zwischen Pruntrut, Sissach, Olten und Wangen an der Aare.
Die Untergrenze des Luftraumes variiert zwischen 5700 Fuss (rund
1700 Meter) und 8500 Fuss (rund 2500 Meter) über Meer. Die
Untergrenze des Luftraumes entspricht aber nicht dem
eigentlichen Flugweg. Da der Luftraum eine Art Schutzhülle
bildet, liegt die Flugroute immer oberhalb der definierten
Untergrenze (in der Regel um 500 Fuss).
Der erweiterte kontrollierte Luftraum für den Flughafen
Basel-Mülhausen bewirkt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit
für die Kleinaviatik (vor allem Segelflieger und Hängegleiter).
Um die Beeinträchtigungen für diese Benutzer möglichst gering zu
halten, sieht das BAZL vor, den Luftraum nur zu aktivieren, wenn
tatsächlich Anflüge auf das ILS 34 stattfinden. Ist dies nicht
der Fall, sollen Pilotinnen und Piloten den Luftraum weiterhin
ohne Auflagen benutzen können. Voraussetzung für diese Lösung
ist allerdings mit Blick auf die Sicherheit, dass sich die
Benutzer korrekt verhalten und den Luftraum bei einer
Aktivierung für das ILS 34 freigeben. Das BAZL will im Frühjahr
2007 mit einer Testphase das Verfahren mit dem Sperren und
Freigeben des Luftraumes überprüfen. Während der Versuchsphase
werden noch keine Anflüge auf das ILS durchgeführt. Die
Inbetriebnahme des Systems ist für Herbst 2007 vorgesehen.
Das BAZL gibt den neuen Luftraum für den Flughafen
Basel-Mülhausen in den nächsten Tagen bei den fliegerischen
Kreisen bis Ende Oktober in die Vernehmlassung. Gleichzeitig
informiert das Amt die fünf unter dem Luftraum liegenden Kantone
Basel-Stadt, Basellandschaft, Solothurn, Bern sowie Jura über
die Anpassungen. Der Entscheid des Amtes zum Luftraum ist für
Anfang 2007 zu erwarten.
Adresse für Rückfragen:
Für Medienschaffende:
Kommunikation BAZL
Telefon: 031 324 23 35
Herausgeber:
- Bundesamt für Zivilluftfahrt
- Internet:
http://www.aviation.admin.ch
BAZ Online vom 15.9.06
Neuer Luftraum für EuroAirport in der
Vernehmlassung
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Der EuroAirport aus der Luft.
Foto Erich Meyer
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Bern/Basel. SDA/baz. Die
Aviatikverbände können zur geplanten Ausdehnung des
kontrollierten Luftraums über dem Flughafen Basel-Mulhouse
Stellung nehmen. Grund für die Befragung ist ein neues
Anflugverfahren auf die Südpiste 34 im Herbst 2007.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt den neuen
Luftraum für den EuroAirport bei den fliegerischen Kreisen
bis Ende Oktober in die Vernehmlassung. Gleichzeitig
informiert es die fünf unter dem Luftraum liegenden Kantone
Basel-Stadt, Baselland, Solothurn, Bern und Jura über die
Anpassungen.
Im Mai hatten die französischen Behörden die Installation
eines Instrumentenlandesystems (ILS) auf die Piste 34
bewilligt. Es soll das bestehende Verfahren mit einem
Endanflug nach Sicht ersetzen. Für die Flugsicherung auf dem
binational betriebenen Flughafen ist die französische Seite
zuständig.
Gebiet zwischen Pruntrut, Sissach, Olten und Wangen
an der Aare
Das BAZL unterstützt aus Sicherheitsüberlegungen die
Einrichtung eines ILS auf die Piste 34. Das Amt knüpfte
seine Zusage aber an die Bedingung, dass das System nur
benutzt werden darf, wenn die Stärke des Nordwindes keine
Landungen von Norden mehr zulässt. Zwischen fünf und acht
Prozent der Landungen finden von Süden her statt.
Das BAZL hat in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung und den
Aviatikverbänden den zusätzlich erforderlichen Luftraum
definiert. Er umfasst ein Gebiet zwischen Pruntrut, Sissach,
Olten und Wangen an der Aare. Das ISL schränkt die
Bewegungsfreiheit für Segelflieger und Hängegleiter ein.
Um die Beeinträchtigungen für die Kleinaviatik möglichst
gering zu halten, sieht das BAZL vor, den Luftraum nur zu
aktivieren, wenn tatsächlich Anflüge auf das ILS 34
stattfinden. Im Frühjahr 2007 ist eine Testphase mit dem
Sperren und Freigeben des Luftraumes vorgesehen. Das System
soll Herbst 2007 in Betrieb genommen werden.
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BAZ Online vom 7.7.06
Gemeinsamer Luftraum Schweiz-Frankreich ist machbar
Bern. SDA/baz. Die Schweiz und Frankreich
könnten einen gemeinsamen Luftraum bilden. Eine Studie der
Flugsicherungsunternehmen Skyguide und DSNA hat die Machbarkeit belegt. Die Idee
wird weiter verfolgt, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag
mitteilte.
Hintergrund der Studie ist das Projekt der EU für einen einheitlichen
europäischen Luftraum (Single European Sky SES), das die Bildung so genannter
funktionaler Luftraumblöcke (FAB) vorsieht. Diese sollen entlang der
Verkehrsströme angelegt sein und sich nicht wie heute an den Landesgrenzen
orientieren.
Der Bundesrat hat eine Teilnahme der Schweiz am SES gutgeheissen. Die FAB sollen
konsequent nach betrieblichen Kriterien festgelegt werden. Dadurch soll die
Zersplitterung der Flugsicherungsdienste beendet und die Leistungsfähigkeit des
europäischen Flugsicherungsnetzes verbessert werden.
Da Teile der Schweiz und Frankreichs von praktisch den gleichen intensiven
Verkehrsströmen genutzt werden, haben Skyguide und die Direction des services de
la navigation aérienne (DSNA) eine Machbarkeitsstudie für einen gemeinsam
betriebenen FAB durchgeführt.
Darin kommen sie zum Schluss, dass ein Luftraumblock Schweiz- Frankreich die
Vorgaben des SES erfüllen würde. Eine Fusion von Skyguide und DSNA ist laut BAZL
aber kein Thema. Die Bildung eines FAB erfordert die Zustimmung der politischen
Instanzen beider Staaten. In der Schweiz liegt die Kompetenz dafür beim
Bundesrat.
BAZ Online 26.5.06
Binningen hat
zum ILS nichts zu sagen
BERICHTE AM FREITAG IN DER BAZ - UND IM EPAPER
Liestal. baz. Die Gemeinde Binningen hat
einen Rechtsstreit gegen das geplante Instrumentenlandesystem (ILS) für den
EuroAirport verloren. Das Baselbieter Kantonsgericht wies ihre Beschwerde mit
der Begründung ab, Bundesrecht und Staatsvertrag stünden über der
Gemeindeautonomie. Zwar stiess die Gemeinde beim Gericht auf Verständnis mit
ihrem Anliegen: Es sei schon etwas frustrierend, vom ILS 34 betroffen zu sein,
ohne sich wehren zu können, meinte dazu Richter Ernst Lerch.
Gemeinden haben nichts zu melden.....
mehr pdf 233Kb
BAZ Online 23.5.06
ILS 34 auf
EuroAirport vor Realisierung
Basel.
SDA/baz. Das geplante Instrumentelandesystem ILS 34 für den EuroAirport
Basel-Mülhausen (EAP) ist einen Schritt weiter: Der französische
Transportminister hat den Erlass über den Bau und den Betrieb des ILS auf der
Südpiste 34 des EAP publiziert.
Gemäss dem im französischen Amtslatt
veröffentlichten Entscheid wird der Direktor der französischen
Zivilluftfahrbehörde DGAC mit der Umsetzung des Erlasses bauftragt. Der Erlass
kann vor dem Obersten Verwaltungsgericht in Paris angefochten werden.
Das ILS 34 auf dem binationalen EAP soll im
Herbst 2007 in Betrieb genommen werden, wie die Flughafendirektion am Dienstag
mitteilte. Die Arbeiten sollen in den nächsten Tagen ausgeschrieben werden.
Über die Benutzungsbedingungen für das
Instrumentelandesystem hatten sich die Zivilluftfahrtbehörden beider Länder im
Februar 2006 geeinigt. In der Vereinbarung wird namentlich festgehalten, dass
auf dem EAP nur bei zwingenden Wetterverhältnissen von Süden her gelandet werden
darf.
BAZ vom 8.April 06
Elsässer wollen Nachtruhe wie die Schweiz PDF
228 Kb
12.4.06
Mitteilung des BAZL vom 22.2.06
Benutzungsbedingungen für ILS 34 auf dem
Flughafen Basel-Mülhausen optimiert
Die Luftfahrtbehörden der Schweiz und
Frankreichs haben die Benutzungsbedingungen für das geplante
Instrumentenlandesystem (ILS) auf die Südpiste 34 des Flughafens
Basel-Mühlhausen optimiert. Die Überprüfung der Nutzung von Piste 34 erfolgt mit
einem zweistufigen Verfahren, sobald der Anteil der Landungen von Süden wäh-rend
eines Jahres mehr als 8 respektive 10 Prozent beträgt. Diese Regelung trägt den
Bedenken von Schweizer Seite vor einer Zunahme der Südanflüge Rechnung. Der
Direktor des BAZL, Raymond Cron, und der Direktor der französischen
Luftfahrtbehörde, Michel Wachenheim, haben die entsprechende Vereinbarung
unterzeichnet. Das BAZL steht aus Sicherheitsgründen unverändert hinter dem
Projekt eines ILS 34.
Das ILS für die Piste 34 soll das heutige Verfahren für Südanflüge
ablösen, bei dem die Flugzeuge am Schluss in einem kreisähnlichen
Manöver nach Sicht und ohne Instrumentenunterstützung landen müssen.
Für einen Flughafen von der Bedeutung Basel-Mülhausens gehören ILS
auf beiden Seiten einer Piste international zur Standardausrüstung.
Ein ILS ermöglicht einen stabileren und regelmässigeren Endanflug,
was sich positiv auf die Sicherheit auswirkt. In der Regel erfolgen
die Landungen in Basel-Mülhausen auf die Nordpiste 16, die mit einem
ILS ausgerüstet ist. Südanflüge sind lediglich bei zu starkem
Nordwind nötig. In den vergangenen Jahren lag der Anteil der
Südanflüge zwischen 5,3 und 8,3 Prozent.
Die für die Flugsicherung zuständigen französischen Behörden hatten
im April letzten Jahres in Absprache mit dem BAZL eine Konsultation
der betroffenen Schweizer Behörden und Bevölkerung zum Projekt ILS
34 durchgeführt. Das BAZL unterstützt mit Blick auf die Sicherheit
die Installation eines ILS. Es hat jedoch gegenüber den
französischen Behörden stets zum Ausdruck gebracht, dass das System
nur als Ersatz für das heutige Sichtanflugverfahren dienen darf.
Weder eine Umkehr des Grundsatzes, dass Landungen im Normalfall von
Norden her erfolgen, noch eine nicht durch das Wetter bedingten
Zunahme der Südanflüge wären für die Schweizer Seite akzeptabel
gewesen. Entsprechend waren die Voraussetzungen für die Benutzung
des ILS 34 in einer Vereinbarung festgehalten worden.
Nachdem von den Schweizer Kantonen und Gemeinden sowie aus der
Bevölkerung während der Konsultation verschiedene Anpassungsbegehren
für das Projekt eingegangen waren, verlangte das BAZL, nochmals mit
der französischen Seite über Teilaspekte der Benutzungsvereinbarung
verhandeln zu können. Bei diesen Verhandlungen ist es den beiden
Delegationen gelungen, den Inhalt der Vereinbarung zu bereinigen und
mehrere Schweizer Anliegen zu berücksichtigen.
Zentraler Punkt ist der Kontrollmechanismus für die Benutzung des
ILS 34. Entgegen der ursprünglichen Fassung, die vorsah dass
korrigierende Massnahmen gesucht werden müssen, wenn zwei Jahre
nacheinander der Anteil der Südanflüge über 12 Prozent betragen
hatte, ist neu ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Liegt der
Anteil der Landungen von Süden her während eines Jahres über 8
Prozent, nehmen die Luftfahrtbehörden der Schweiz und Frankreichs
eine vertiefte Analyse der Gründe vor. Übersteigen die Südanflüge
während eines Jahres die Marke von 10 Prozent, beraten die
Fachbehörden beider Länder über Massnahmen, um den Anteil wieder
unter diesen Wert zu senken.
Ergänzend zum strengeren Kontrollmechanismus verpflichtet sich die
französische Seite in der Vereinbarung, ein Informatikprogramm zu
beschaffen, das eine Reihe von Wetterinformationen und
Umweltfaktoren erfasst und den Fluglotsen bei der Wahl der
Landepiste unterstützt. Dieses so genannte «Runway Allocation
Advisory System» hilft die Entscheide der Lotsen zu objektivieren
und bei ähnlichen Wetterverhältnissen zu vereinheitlichen. Ein
solches System ist seit Jahren auf dem Amsterdamer Flughafen
Schiphol in Betrieb.
Aus Sicht des BAZL fördern diese Massnahmen eine transparente und
nachvollziehbare Betriebsabwicklung und tragen somit den von
Schweizer Seite geäusserten Bedenken vor einer übermässigen Nutzung
des ILS 34 ausreichend Rechnung. Weiter gehende Forderungen nach
Anpassungen der Benutzungsvereinbarung oder des Anflugverfahrens
liessen sich aus technischen beziehungsweise betrieblichen Gründen
nicht erfüllen.
Der zwischen den beiden Staaten vereinbarte Grundsatz, dass das ILS
nicht eine wetterunabhängige Zunahme der Südanflüge bewirken darf,
bleibt unverändert gültig. Eine absolute Gewähr, dass der Anteil der
Südlandungen nicht einen bestimmten Wert übersteigt, kann aber auch
der neu definierte Kontrollmechanismus nicht bieten. Am Schluss ist
die Windstärke ausschlaggebend für die Bestimmung der Landepiste.
Beträgt der durchschnittliche Wind 5 Knoten (worin Böenspitzen von
10 Knoten enthalten sind), sieht die Benutzungsvereinbarung vor,
dass die Landepiste aus Sicherheitsgründen gewechselt wird. Diese
Regelung wird in Basel-Mülhausen bereits heute für die
Pistenzuteilung angewendet.
Als nächstes werden nach der Unterzeichnung der
Benutzungsvereinbarung die französischen Behörden über die
Genehmigung des ILS 34 entscheiden. Dagegen können Betroffene aus
der Schweiz vor dem obersten Verwaltungsgericht in Frankreich
Beschwerde führen. Gemäss französischem Recht kommt den Beschwerden
keine aufschiebende Wirkung zu. Die Inbetriebnahme des ILS 34 ist
für Frühjahr 2007 vorgesehen.
Bern, 22. Februar 2006
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Kommunikation
|
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, CH-3063 Ittigen (Postadresse:
CH-3003 Bern)
BAZ Online vom 23. Feb. 06
ILS-Regelung für EAP von beiden Basel
akzeptiert
LESEN SIE DAZU DEN BERICHT IN DER BAZ VOM
DONNERSTAG
Liestal/Basel. SDA/baz. Die
für das Dossier zuständigen Regierungsräte der beiden Basel
stimmen der vorgesehenen Regelung für das
Instrumentenlandesystem ILS 34 auf dem Flughafen
Basel-Mülhausen zu. Das teilten sie am Donnerstag mit.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte am Mittwoch
die Unterzeichnung einer Vereinbarung über das geplante ILS
34 mit der französischen Luftfahrtbehörde DGAC bekannt
gegeben. Sie «können das erzielte Ergebnis akzeptieren»,
teilten nun die Regierungsräte Ralph Lewin von Basel-Stadt
und Adrian Ballmer von Baselland mit.
Die von ihnen verlangten Verbesserungen gegenüber den
ursprünglichen Plänen seien grösstenteils umgesetzt worden.
Insbesondere zeigten sich die beiden Regierungsvertreter
darüber befriedigt, dass auf dem Flughafen nur bei
zwingenden meteorologischen Bedingungen von Süden gelandet
werden solle.
Zweistufige Interventionschwelle
Zwar hätten es die beiden Regierungsräte begrüsst, wenn
bereits bei über acht Prozent Südanflügen auf dem Flughafen
Interventionen möglich wären. Sie seien jedoch damit
einverstanden, dass bei mehr als acht Prozent während eines
Jahres eine Analyse der Gründe und bei über zehn Prozent
Beratungen über korrigierende Massnahmen vorgesehen seien.
Bereits am Mittwoch zur Vereinbarung Stellung genommen
hatte das jurassische Bau- und Umweltdepartement. Es nahm
«mit einer gewissen Befriedigung» Kenntnis von den
erreichten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen
Vorhaben. Die Möglichkeit von Ostanflügen sei aber nicht
aufgegriffen worden.
Der erste Vorschlag der DGAC hatte unter anderem eine
Interventionsschwelle erst bei über zwölf Prozent
Südanflügen vorgesehen. Das ILS 34 muss nun noch von den
französischen Behörden genehmigt werden. Betroffene auch aus
der Schweiz haben danach noch eine Beschwerdemöglichkeit
beim obersten Verwaltungsgericht in Frankreich.
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BAZ Online vom 22. Feb. 06
Einigung: ILS soll nicht zu mehr
Südanflügen führen
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Der EuroAirport aus der Luft.
Foto Erich Meyer
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Bern/Basel. AP/baz. Die
Einführung eines Instrumentenlandungssystems (ILS) auf der
Südpiste 34 des EuroAirports Basel-Mulhouse soll nicht zu
mehr Südanflügen über Schweizer Gebiet führen. Die Schweiz
und Frankreich haben sich darauf verständigt, dass die
Pistennutzung überprüft wird, wenn der Anteil der Südanflüge
während eines Jahres mehr als acht Prozent beträgt. Steigt
der Anteil gar über zehn Prozent, sollen die Fachbehörden
der beiden Länder Massnahmen beraten, um den Anteil wieder
zu senken, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am
Mittwoch mitteilte.
Mit dieser Lösung, die von BAZL-Chef Raymond Cron und dem
Direktor der französischen Luftfahrtbehörde, Michel
Wachenheim, unterzeichnet wurde, wird den Bedenken Rechnung
getragen, die von Schweizer Seite aus Kantonen und
Bevölkerung geäussert wurden. In einer ersten Fassung sah
die Vereinbarung vor, dass erst korrigierende Massnahmen
gesucht werden müssen, wenn der Anteil der Südanflüge
während zwei Jahren über zwölf Prozent liegt.
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BAZ vom 10. Februar 2006
Windstärke löst Besorgnis aus (Pdf)
Die Knoten Quote sorgt für Aufregung (Pdf)
schon immer 5 Knoten
was die Schweiz will - was Frankreich will (Pdf)
Interessanter Bericht von der:
DC Falk Homepage, 1.2.06
Written by Marcel Haldimann |
Sunday, 29 January 2006
|
Vor einem Jahr lancierte das Bürgerkomitee eine in der Region breit
angelegte Unterschriftensammlung um eine drohende Verminderung der
Lebensqualität durch Flugverkehrsimmissionen zu verhindern.
Bis Mitte Mai wurden 3897 Unterschriften zusammengebracht und zu diesem
Super-Resultat haben (wohl nicht ganz unneigennützig, das geben wir ganz
offen zu!) auch einige Falkinnen und Falken beigetragen. Ein grosses
Dankeschön an dieser Stelle!
Das Paket wurde Mitte Juni in Bern vor dem Gebäude des UVEK einem
Mitarbeiter von Bundesrat Leuenberger übergeben.
Im August fanden dann die mit Spannung erwarteten Testflüge statt. Der
eingesetzte Airbus erschreckte Beobachter durch seine Grösse, der
befürchtete Lärm war aber eher ein zahmes Brummen. Später vernahm man
dann, es sei sowieso eines der leisesten Flugzeuge, zudem sei es
unbeladen gewesen … Am 22.9. wurden Nachverhandlungen über die
Pistennutzungsbedingungen angekündigt. Dies ist ganz klar als Reaktion
der zuständigen Stellen auf die grosse Zahl der fast durchwegs
ablehnenden Stellungnahmen aus der betroffenen Wohnbevölkerung zu
werten.
Am 4. Januar 06 wurde die Antwortschrift der französischen Behörden zu
den Stellungnahmen veröffentlicht. Wie erwartet gab es keine
Zugeständnisse die eine wirkliche Verbesserung für die Schweizer Seite
gebracht hätten.
Die Fakten, welche (auch) die Freizeitaviatik betreffen:
• temporäre Aktivierung des Luftraums (Flugfunkfrequenz und Infoband
ab Telefon)
• Landungen von Süden bereits ab 5 Knoten Nordwind (gemittelt)
• Zwei radargeführte Anflughöhen auf den ILS-Gleitpfad (7000 ft /
2100 müM und 6200 ft / 1890 müM) Abzüglich 300m Vertikalseparation
ergibt dies eine Obergrenze für uns von 1590 müM!
• Offenbar sind die französischen Verhandlungspartner jedoch zu
weiteren Anpassungen zu unseren Gunsten bereit. Also betet Leute, BETET!
Das Bürgerkomitee hat sofort mit einem Brief an Bundesrat Leuenberger
reagiert, der Kanton Solothurn mit einem offiziellen Schreiben ans BAZL.
In beiden werden folgende Forderungen wiederholt:
• Wechsel von Nord- auf Südanflüge erst bei 10 Kn (gemitteltem)
Rückenwind
• Keine Anflüge auf den ILS Gleitpfad unter 7000 ft / 2100 müM
• Keine Anlüge auf ILS 34 zwischen 22.00 und 07.00 Uhr.
Die Nachverhandlungen werden demnächst aufgenommen; sind sie
abgeschlossen, wird die Öffentlichkeit durch das BAZL informiert.
Der Link für die Antwortschrift:
http://www.aviation-civile.gouv.fr/html/actu_gd/bale/bale_de/Memoire_de.pdf |
Last Updated ( Sunday,
29 January 2006 ) |
BAZ vom 12. Jan.
06
Regierungen wollen noch weniger
Südanflüge PDF 910 Kb
BAZ vom 9. Jan.
06
Durchbruch im Fluglärmstreit PDF
655Kb
BAZ Online vom
9.9.05
Neue Finanzierung für Flugsicherung - neue ILS-Gespräche
Bern/Basel. AP/baz. Das BAZL nahm am Freitag zu dem von
Frankreich geplanten Instrumentenlandesystem (ILS) für die Südpiste 34 des
Flughafens Basel-Mülhausen Stellung. Aus Sicherheitsgründen unterstütze das Amt
das Projekt, hiess es in einer Mitteilung. Allerdings will das BAZL mit der
französischen Luftfahrtbehörde nochmal über die Nutzungsbedingungen verhandeln.
Bei diesen Gesprächen soll etwa die Stärke des Nordwindes, die für Südanflüge
gegeben sein muss, thematisiert werden.
Weiter schlägt das BAZL vor, die jährliche Obergrenze für die Südanflüge von
zwölf auf zehn Prozent zu senken. Vom Verwaltungsrat des Flughafen fordert das
Amt, die geltende Nachtflugregelung zu überprüfen.
Neue Finanzierung
Die Finanzierung der Flugsicherung in der Schweiz soll neu geregelt werden.
Die zuständige Kommission des Nationalrats hat dem BAZL den Auftrag erteilt, ein
Konzept zu erarbeiten.
Das Konzept zur Finanzierung der Flugsicherung soll alle Aspekt der Abgeltung
von Flugsicherungsdiensten in der Schweiz umfassen, wie das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mitteilte. In einem Bericht vom Sommer dieses
Jahres hatte sich das BAZL noch vornehmlich mit der Frage der
Quersubventionierung der Flugsicherung für Private durch den Linien- und
Charterverkehr auseinander gesetzt. Damals wurde vorgeschlagen, der privaten
Kleinaviatik die ungedeckten Kosten von rund 1,3 Millionen Franken für den
Flugwetterdienst zu übertragen.
Dieser Vorschlag ging der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des
Nationalrates offenbar nicht weit genug. Deshalb soll die Finanzierung der
Flugsicherung nun grundsätzlich überdacht werden. So wird geprüft, ob sich auch
Kantone und Gemeinden mit Regionalflugplätzen an den ungedeckten Kosten
beteiligen sollen. Zudem werden im Zusammenhang mit dem Single European Sky auch
Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigt. Das Konzept des BAZL soll
bis im Herbst 2006 vorliegen.
BAZ Online vom
31.8.05
Basler EuroAirport: Solothurn will restriktive ILS-Regelung
Solothurn. AP/baz. Der Solothurner
Regierungsrat hat bei einem Ersatz des heutigen Sichtanflugverfahrens auf dem
Flughafen Basel-Mülhausen durch ein Instrumentenlandesystem (ILS) von der
französischen Bewilligungsbehörde restriktive Pistennutzungsbedingungen
gefordert.
Mit der Einführung des ILS müsse die damit verbundene
starke Zunahme der Lärmbelastung der Bevölkerung in der Nord- und
Nordwestschweiz stärker gewichtet werden, teilte die Solothurner Staatskanzlei
am Mittwoch mit. So soll ausschliesslich nur dann aus Richtung Süden gelandet
werden können, wenn die meteorologischen Bedingungen dies zwingend erfordern.
Der prozentuale Verkehrsanteil der Piste 34 müsse auf maximal acht Prozent
beschränkt werden. Der Anflug auf den Gleitpfad müsse mit der grösstmöglichen,
technisch machbaren Flughöhe erfolgen. Zur Entschärfung des erwarteten
Nutzungskonflikts mit der Kleinaviatik müssten Lösungen aufgezeigt werden. Zudem
sollen zwischen 22.00 und 07.00 Uhr keine Direktstarts über die Schweiz
keinerlei ILS-Landungen erfolgen.
BAZ Online vom 13.8.05
ILS-Testanflüge auf Basel: Lärmbelastungen bis 77 Dezibel
|
Lärmmessung in Binningen mit einem Airbus der Swiss.
Foto Dominik Plüss |
Bern/Basel. SDA/baz. Nach den
Demonstrationsflügen für das geplante ILS 34 des Flughafens Basel-Mulhouse vom
letzten Montag hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag das
Resultat der Lärmessungen publiziert. Die Werte liegen zwischen 46 und 77
Dezibel.
Die Schallmessungen im Hinblick auf das Instrumentelandesystem (ILS) für die
Südpiste 34 des EuroAirport erfolgten an fünf Orten. Der tiefste Wert wurde mit
46 Dezibel in Mervelier JU gemessen, der höchste mit 77 Dezibel in Binningen BL.
Schallmessungen wurden laut BAZL auch in Delsberg JU, Balsthal SO und Reinach BL
vorgenommen.
Keine Überschreitung der Grenzwerte
Bei den gemessenen Werten handelt es sich nach Angaben des BAZL um so
genannte Maximalschallpegel, die nur den Spitzenwert des einzelnen Überflugs
angeben. Mit den Mittelwerten, die bei der Definition der Grenzwerte der
Lärmschutzverordnung für den Betrieb von Flughäfen zur Anwendung kommen, können
die Messwerte vom Montag nicht verglichen werden, schreibt das Bundesamt.
Das umstrittene ILS 34 wird nach Überzeugung des BAZL zu keinen
Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes führen. Dies hätten die Berechnungen
der französischen Luftfahrtbehörde DGAC ergeben. Das BAZL hat diese Berechnungen
gemäss der Mitteilung mit Unterstützung der Eidgenössischen
Materialprüfungsanstalt verifiziert.
Die drei Demonstrationsflüge mit einem Airbus A-320 der Swiss vom Montag
hätten einzig der Illustration der von der Bevölkerung während den Überflügen
gemachten Empfindungen gedient, hält das BAZL fest. Die gewonnenen
Messergebnisse könnten auch nicht als absolute Richtwerte für den eingesetzten
Flugzeugtyp verwendet werden.
Drei Demonstrationsflüge
Zwei der auf Wunsch der Bevölkerung durchgeführten Anflüge fanden auf dem
künftigen Radar-Flugweg statt. Dieser führt vor dem Eindrehen auf den Endanflug
auf den EuroAirport über das Laufental und den Solothurner Jura. Die Maschine
befand sich zum Zeitpunkt der Lärmmessung in einer Höhe von 1900 respektive 2100
Metern ü. M.
Der dritte Anflug aus 1700 M. ü. M wurde auf der Ersatzroute über den Kanton
Jura hin zum Endanflug geführt. Diese Route wird nach Angaben des BAZL
erfahrungsgemäss in weniger als einem Prozent der Landungen zur Anwendung
kommen.
Stellungnahmen bis zum 4. September
Entgegen anders lautender Kritik erfolgten die Endanflüge laut dem Bundesamt
genau entlang dem geplanten ILS-Richtstrahl. Um die Messwerte einordnen zu
können, führt das BAZL zum Vergleich die Lautstärke eines Gesprächs zwischen
einigen Personen an. Sie liegt je nach Intensität zwischen 60 und 65 Dezibel.
Im Rahmen des von den franzöischen Behörden zum ILS 34 durchgeführten
Konsultationsverfahrens können die Kantone ihre Stellungnahmen bis zum 4.
September bei diesen einreichen. Das BAZL selbst will sich mit einer eigenen
Stellungnahme abschliessend zum Projekt äussern. Der Entscheid der DGAC kann vor
dem höchsten französischen Verwaltungsgericht angefochten werden.
BAZ Online vom 11.8.05
Unklarheit und Streit über ILS-Testflüge
MEHR ZUM STREIT AM DONNERSTAG IN DER BAZ
Binningen. baz. Der
ILS-Testflieger kam am Montag über Binningen nicht exakt so herein wie
publiziert, wird in Binningen behauptet. Und: So lasse sich auch das Haus von
Bazl-Chef Cron auf dem Westplateau schonen. «Absurd, haltlos», heisst es in
Bern.Der Flieger sei korrekt angeflogen, es müsse sich um kartografische
Unschärfen handeln.
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BAZ Online vom 8.8.05
Demonstrationsflüge in der EuroAirport-Südschneise
Lesen Sie dazu den ausführlichen Bericht und den
Tageskommentar in der Basler Zeitung vom Dienstag
|
Der EuroAirport aus der Luft. Foto Erich Meyer |
Binningen. SDA/baz. Drei Demonstrationsflüge
hat ein Airbus A-320 am Montagnachmittag in der geplanten Südanflugschneise auf
den Flughafen Basel-Mulhouse absolviert. In der ganzen Nordwestschweiz
beobachteten Anwohner, Politiker und Medienleute die Maschine.
Die Flüge fanden im Zusammenhang mit der für 2007 geplanten Einführung eines
Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Piste 34 des Basler Flughafens statt. Der
neue Anflugweg beginnt mit dem Eindrehen über dem Solothurner Jura und führt
über Baselbieter Gemeinden zum Flughafen.
Während des Demonstrationsfluges führte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
an fünf Stellen in der Nordwestschweiz Lärmmessungen durch. Deren Resultate
werden erst später bekannt, sagte BAZL-Mediensprecher Anton Kohler in Binningen.
Diese Gemeinde protestierte am heftigsten gegen die Neuerung.
Sichtanflüge sollen ersetzt werden
Die Flüge wurden organisiert, damit die Anwohner «einen Eindruck über die zu
erwartenden Auswirkungen» erhalten. Da der Leitstrahl des ILS nocht nicht zur
Verfügung steht, mussten die Bordsysteme der Demonstrationsmaschine speziell
programmiert werden. Das BAZL bezahlte die Demonstrationsflüge.
Der Südanflug wird nur dann gewählt werden, wenn ungünstige
Witterungsverhältnisse die Landung auf der Hauptpiste verunmöglichen. Bis anhin
wurde der Flughafen mit Sicht von Süden her angeflogen.
Die französischen Bewilligungsbehörden führen derzeit ein
Konsultationsverfahren durch. Bis Mitte Juni konnten Gemeinden und
Privatpersonen eine Stellungnahme an die fünf Nordwestschweizer Kantone abgeben.
Diese müssen bis zum 5. September eine eigene Stellungnahme verfassen.
Absehbar ist, dass die Kantone die Quote der Südanflüge unter die
provisorisch vereinbarten zwölf Prozent senken wollen. Auf Grund der
Stellungnahmen der Gemeinden ist zudem die Forderung nach einem Nachtflugverbot
zwischen 22 und 7 Uhr wahrscheinlich.
BAZ Online vom 6.8.05
Fluglärm: Landeanflüge werden getestet
Binningen. baz. Am
kommenden Montagnachmittag werden, sofern es die Wetterverhältnisse erlauben,
drei Pro- beflüge auf der künftigen Route des Instrumentenlandesystems ILS-Süd
durchgeführt. Die Anflüge erfolgen auf ausdrücklichen politischen Wunsch aus der
Region und sind für das ganze ILS-Verfahren nicht relevant, wie im Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) betont wird; es gehe ausschliesslich darum, der
betroffenen Bevölkerung südlich des EuroAirports einen Eindruck von den
künftigen Lärmauswirkungen des ILS zu demonstrieren.
Das Bundesamt begleitet die Probeflüge mit verschiedenen Schallmessungen. Der
für das Dossier Flughafen zuständige Baselbieter Regierungsrat Adrian Ballmer
will die Gelegenheit nutzen, sich einen Eindruck zum geplanten Südlandeverfahren
zu verschaffen. Der Präsident des Schutzverbandes, Anton Lauber, ist sehr
skeptisch. Er prophezeit wegen den leeren Maschinen und der Nichteinhaltung von
ILS-Bedingungen leise Anflüge. Das «Forum Flughafen nur mit der Region» hingegen
findet es anerkennenswert, dass das BAZL dem Wunsch nach Probeflügen nachkommt.
BAZ Online vom 26.7.05
EuroAirport: Demonstrationsanflüge am 8. August
Bern. SDA/baz. Die Luftfahrtbehörden der
Schweiz und Frankreichs führen Demonstrationsflüge auf der Route der geplanten
Südanflüge auf den Flughafen Basel-Mülhausen durch. Dabei sollen an
verschiedenen Orten Schallmessungen vorgenommen werden.
Die Demonstrationsflüge sind für den 8. August geplant, wie das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) am Dienstag mitteilte. Eine Airbus A-320 der Swiss wird
zwischen 14 und 16 Uhr drei Anflüge entlang des ILS-Flugwegs vornehmen. Bei
schlechtem Wetter ist der 10. August als Ersatzdatum eingeplant.
Zwei der drei Anflüge erfolgen auf dem künftigen Radar-Flugweg. der vor dem
Eindrehen auf den Endanflug über das Baselbieter Laufental und den Solothurner
Jura führt. Der dritte Anflug soll auf der Ersatzroute über den Kanton Jura hin
absolviert werden, die in weniger als einem Prozent der ILS-Anflüge zur
Anwendung kommen soll.
Da der Leitstrahl des Instrumentenlandesystems (ILS) noch nicht zur Verfügung
steht, werden die Bordsysteme für einen Anflug möglichst genau entlang dem
Flugweg programmiert. Über die Ergebnisse der Schallmessungen der
Zivilluftfahrtbehörden und des EuroAirports Basel-Mülhausen will das BAZL die
Öffentlichkeit informieren.
BAZ Online vom 11.5.05
Solothurn will klare Bedingungen für Südanflüge auf Basel
Solothurn. SDA/baz. Der Kanton Solothurn
soll Massnahmen gegen die geplanten Südanflüge auf den EuroAirport
Basel-Mulhouse prüfen. Der Kantonsrat hat am Mittwoch einen SP-Auftrag an die
Regierung deutlich überwiesen.
Das Anliegen der SP-Fraktion, die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der
geplanten Südanflüge zu schützen, war im Kantonsrat im Grundsatz unbestritten.
Über die Parteigrenzen hinweg war klar, dass die neuen Südanflüge nur dann zum
Einsatz kommen dürften, wenn dies die meteorologischen Verhältnisse, wie starker
Wind oder schlechte Sichtverhältnisse, nötig machten.
Gefordert wurden weiter eine klare Begrenzung der Zahl der Südanflüge sowie ein
Nachtflugverbot analog zum Flughafen Zürich. Weiter wurde verlangt, dass die
Anflüge auf der technisch höchst möglichen Höhe erfolgen müssen. Mehrere Redner
wandten sich gegen Direktstarts über die Schweiz.
Die Regierung versprach dem Parlament, alles zu unternehmen, um die negativen
Folgen auf Raum und Umwelt zu begrenzen. Sie verwies auf bereits bestehende
Kontakte zum Bundesamt für Zivilluftfahrt. Eine von der Regierung beantragte
gleichzeitige Abschreibung des Auftrags wurde abgelehnt.
Die Einführung des Instrumentenlandesystems für die Südpiste 34 (ILS 34) ist
frühestens ab Frühjahr 2007 möglich. Für dessen Einführung werden
Sicherheitsgründe geltend gemacht. Verantwortlich für die Flugsicherheit des
EuroAirports ist die französische Luftfahrtbehörde.
aus: Gemeinde Binningen - Online (
www.baselland.ch/docs/gemeinden/binningen/aktuell.htm#top )
Installation eines
Instrumenten-Landesystems auf Piste 34 des Flughafens Basel-Mulhouse
Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Herausgeber
Am 5. April 2005 hat die «Préfecture du Haut-Rhin» dem Kanton Basel-Landschaft
offiziell das Umweltverträglichkeitsdossier der französischen «Direction
générale de l'Aviation civile» (DGAC) zum Projekt ILS 34 übergeben. Dieses hat
zum Ziel, das Sichtanflugverfahren auf die Piste 34 des Flughafens
Basel-Mulhouse durch ein Präzisionsanflugverfahren zu ersetzen.
Gegenstand
Landungen auf die Piste 34 (Anflug aus dem Süden) werden heute nach dem
Sichtanflugverfahren abgewickelt. Die französischen Behörden sehen nun vor, das
bisherige Verfahren wegen erhöhter Sicherheitsanforderungen durch ein
Präzisionsanflugverfahren mit Hilfe eines Instrumenten-Landesystems (ILS) zu
ersetzen.
Öffentliche Anhörung
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) informiert über das Verfahren wie folgt:
„Die Errichtung des Instrumentenlandesystems für die Piste 34 ist eine
französische Entscheidung. Damit sind die im schweizerischen Luftfahrtgesetz (LFG;
SR 748.0) vorgesehenen Verfahren nicht anwendbar, weshalb für in der Schweiz
ansässige direkt Betroffene keine Rekursmöglichkeit bei Schweizer Instanzen
besteht.
Die beiden Seiten haben sich darauf verständigt, das von Frankreich und der
Schweiz ratifizierte Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Bereich
(Espoo-Übereinkommen; SR 0.814.06) anzuwenden. Das von der DGAC erstellte
Dossier für die öffentliche Anhörung stellt insbesondere die Begründung, die
operationellen Einzelheiten und die Umweltauswirkungen des geplanten
Instrumentenanflugverfahrens ILS 34 dar.
Für das vorliegende Projekt wird ein eigenständiges Verfahren zur Anwendung
kommen, wie es in den Artikeln 3 bis 8 des Espoo-Übereinkommens festgelegt ist.
Die beiden Seiten haben sich zudem darauf verständigt, gemäss dem
Verfahrensrahmen der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrhein-Konferenz
vorzugehen."
Auflagezeit:
14. April 2005 bis zum 13. Mai 2005
Auflageorte:
Gemeindeverwaltungen der Gemeinden Aesch, Allschwil, Arlesheim, Binningen,
Bottmingen, Bretzwil, Duggingen, Lauwill, Oberwil, Reinach, Therwil, Schönenbuch
und Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, 4410 Liestal,
Generalsekretariat
Das Dossier ist auch im Internet unter der Adresse
www.aviation-civile.gouv.fr einsehbar.
Stellungnahmen
- |
Privatpersonen und kommunale
Körperschaften richten ihre Stellungnahme bis zum 13. Mai 2005
an ihre Wohnsitzgemeinde, regionale Körperschaften in der selben Frist
an die Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, 4410 Liestal. |
- |
Gemeinden richten ihre
Stellungnahme inkl. Kopie aller eingeganen Stellungnahmen bis zum 13.
Juli 2005 an die Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, 4410
Liestal. |
Stellungnahme des Kantons
Der Kanton Basel-Landschaft richtet seine Stellungnahme bis zum 5. September
2005 zusammen mit allen eingeganenen Stellungnahmen an die DGAC mit Kopie an die
„Préfecture du Haut-Rhin".
Verfahren nach der öffentlichen Anhörung
Das BAZL informiert über das Verfahren wie folgt: „Nach Kenntnisnahme der
Ergebnisse der vorangegangenen Anhörung und nach einer Interessenabwägung
erarbeitet die DGAC ein «Mémoire en réponse». Der französische Verkehrsminister
erlässt einen «Arrêté Ministeriel». Dieser Beschluss wird dem BAZL und den fünf
Kantonen eröffnet. Diese wiederum veröffentlichen den Beschluss im Bundesblatt
und den amtlichen kantonalen Publikationsorganen. Beschwerdeberechtigte
natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können vor den
zuständigen französischen verwaltungsgerichtlichen Instanzen gegen den «Arrêté
Ministeriel» Beschwerde erheben. Zu diesem Zweck müssen sie sich durch einen
französischen Rechtsanwalt vertreten lassen. Gemäss dem anwendbaren
französischen Recht kommt den allfälligen Beschwerden keine aufschiebende
Wirkung zu."
Liestal, im April 2005
Finanz- und Kirchendirektion, Generalsekretariat
Der Gemeinderat orientiert die Einwohner/innen von
Binningen:
Am Montag, 18. April 2005, 19.30 Uhr, orientiert das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) die Bevölkerung im Kronenmattsaal über das
Projekt und das Verfahren im Detail. Der Anlass ist öffentlich und der Eintritt
frei.
13. April 2005
B A Z L
ILS 34 für Flughafen
Basel-Mülhausen gelangt zur Auflage
Die Luftfahrtbehörden der Schweiz und
Frankreichs haben heute das Projekt eines Instrumentenlandesystems (ILS) für die
Südpiste 34 auf dem Flughafen Basel-Mülhausen präsentiert. Das System soll das
bisherige, nicht mehr zeitgemässe Verfahren ersetzen, bei dem die Landung nach
Sicht erfolgt. Obwohl es sich um ein französisches Projekt handelt, erhalten
Betroffene aus der Schweiz Gelegenheit, sich im Rahmen einer öffentlichen
Konsultation zu äussern und den Entscheid der französischen Behörden gerichtlich
in Frankreich anzufechten. Die 30-tägige öffentliche Auflage in den Kantonen
Basel-Stadt, Baselland, Solothurn, Bern und Jura beginnt nächste Woche.
Der Flughafen Basel-Mülhausen wird gemeinsam von der Schweiz und Frankreich
betrieben. Gemäss dem Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern aus dem
Jahre 1949 ist die französische Seite für die Flugsicherung zuständig. In
der Regel erfolgen Anflüge auf den Flughafen von Norden her. Von Süden
gelandet werden muss bei zu starkem Nordwind. Dies geschieht mit einem
Verfahren, bei welchem am Schluss die Piloten in einem kreisähnlichen
Manöver nach Sicht landen. Die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) will das
für einen Landesflughafen nicht mehr zeitgemässe Verfahren durch ein
modernes ILS ersetzen. Ein ILS ermöglicht einen stabileren und
regelmässigeren Endanflug, was sich positiv auf die Sicherheit auswirkt.
Da es sich um ein französisches
Projekt handelt, ist ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Recht nicht
möglich. Dies haben umfangreiche juristische Abklärungen ergeben. Deshalb
gelangt das von der Schweiz und Frankreich ratifizierte Übereinkommen über
die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen
(Espoo-Abkommen) zur Anwendung. Gemäss diesem Abkommen ist der betroffenen
Schweizer Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen einer
Konsultation zum Projekt zu äussern. Frankreich hat sich darüber hinaus
bereit erklärt, für das Konsultationsverfahren den Rechtsweg zu öffnen.
Opponenten aus der Schweiz können dadurch den Entscheid der französischen
Behörden im Nachgang zur Konsultation in Frankreich gerichtlich anfechten.
Die Konsultation der
Schweizer Bevölkerung findet in Form einer öffentlichen Auflage statt,
welche die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Solothurn, Bern und Jura
durchführen. In diesen Kantonen befinden sich die Gemeinden, die bei einem
ILS-Verfahren in einer Höhe unterhalb von 2000 Meter über Meer überflogen
werden. Die Auflage beginnt zwischen dem 11. und 15. April und dauert 30
Tage. Die Kantone sammeln die eingehenden Stellungnahmen und leiten sie
ergänzt durch eine eigene Stellungnahme vor dem 5. September an die
französischen Behörden weiter. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nimmt
abschliessend ebenfalls schriftlich Stellung zu Aspekten des Projekts. Die
französische Luftfahrtbehörde prüft hernach die Stellungnahmen und äussert
sich in einer Antwortschrift («Mémoire en réponse») an die Adresse der
Kantone, die den Inhalt des Schreibens wiederum veröffentlichen. Gestützt
auf die Antwortschrift wird die DGAC danach über das Projekt ILS 34 auf dem
Flughafen Basel-Mülhausen entscheiden. Dagegen können Betroffene aus der
Schweiz in Frankreich Beschwerde führen. Gemäss französischem Recht kommt
den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zu. Die DGAC rechnet damit,
ihren Entscheid bis Ende Jahr fällen zu können. Die Inbetriebnahme des ILS
34 ist für Frühling 2007 geplant.
Das BAZL unterstützt mit
Blick auf die Sicherheit die Einrichtung des ILS auf der Piste 34. In den
Gesprächen mit den französischen Behörden hat das Amt stets klar gemacht,
dass das System nur als Ersatz für das heutige Sichtanflugverfahren dienen
und nicht zu einer nicht Wetter bedingten Zunahme der Südanflüge führen
darf. In einem Entwurf für eine Vereinbarung haben BAZL und DGAC deshalb die
Benutzungsbedingungen für das ILS festgeschrieben. Sie sehen vor, dass
grundsätzlich von Süden gelandet wird, wenn die Windstärke inklusive
Böenspitzen 10 Knoten (rund 18 Kilometer) pro Stunde übersteigen, was in der
Regel bei Nordwind mit durchschnittlich 5 Knoten oder mehr der Fall ist.
Gesamthaft soll die Anzahl der Südanflüge pro Kalenderjahr 12 Prozent nicht
übersteigen. In den letzten fünf Jahren betrug der Anteil der Südanflüge
zwischen 5 und 9 Prozent.
Die Obergrenze von 12
Prozent trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass sich die Wetterverhältnisse
im Voraus nicht exakt berechnen lassen. Für den Fall, dass die Anzahl
Südanflüge während zwei Jahren in Folge über der Marke von 12 Prozent zu
liegen kommt, suchen die Behörden beider Länder nach Massnahmen, um das in
den Benutzungsbedingungen vorgesehene Verhältnis zwischen Nord- und
Südanflügen wieder zu erreichen.
Bern, 6. April 2005
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
Kommunikation |
BAZ Online vom 6.4.05
Südanflüge auf EuroAirport: Neues Verfahren präsentiert
Lesen Sie dazu Berichte und Kommentar in der Basler
Zeitung vom Donnerstag
Im Anflug auf den EuroAiport.
Foto Roland Schmid |
|
Basel. AP/baz. Die Luftfahrtbehörden der
Schweiz und Frankreichs haben am Mittwoch das Projekt eines
Instrumentenlandesystems (ILS) für die Südpiste 34 auf dem
Flughafen Basel-Mülhausen (EuroAirport)
präsentiert. Die 30-tägige öffentliche Auflage in den Kantonen Basel-Stadt,
Basel-Land, Solothurn, Bern und Jura beginnt nächste Woche.
Das ILS 34 soll das bisherige, nicht mehr zeitgemässe Verfahren ersetzen, bei
dem die Landung nach Sicht erfolgte. Obwohl es sich um ein französisches Projekt
handelt, erhalten Betroffene aus der Schweiz Gelegenheit, sich im Rahmen einer
öffentlichen Konsultation zu äussern und den Entscheid gerichtlich in Frankreich
anzufechten.
Der Flughafen Basel-Mülhausen wird
gemeinsam von der Schweiz und Frankreich betrieben. Gemäss Staatsvertrag
zwischen den beiden Ländern aus dem Jahre 1949 ist die französische Seite für
die Flugsicherung zuständig. Da es sich beim ILS 34 um ein französisches Projekt
handelt, ist ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Recht nicht möglich. Dies
hätten umfangreiche juristische Abklärungen ergeben, wurde am Mittwoch an einer
Medienkonferenz erklärt. Deshalb gelangt das von der Schweiz und Frankreich
ratifizierte Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im
grenzüberschreitenden Rahmen zur Anwendung. Gemäss diesem Abkommen ist der
betroffenen Schweizer Bevölkerung die Gelegenheit zu geben, sich im Rahmen einer
Konsultation zum Projekt zu äussern. Frankreich habe sich darüber hinaus bereit
erklärt, für das Konsultationsverfahren den Rechtsweg zu öffnen.
Die Konsultation der Schweizer Bevölkerung findet in Form einer öffentlichen
Auflage statt, welche die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Solothurn, Bern und
Jura durchführen. In diesen Kantonen befinden sich Gemeinden, die bei einem
ILS-Verfahren in einer Höhe unterhalb von 2000 Meter über Meer überflogen
werden. Die Kantone sammeln die eingehenden Stellungnahmen und leiten sie
ergänzt durch eine eigene Stellungnahme vor dem 5. September an die
französischen Behörden weiter. Die französische Luftfahrtbehörde rechnet damit,
ihren Entscheid bis Ende Jahr fällen zu können. Die Inbetriebnahme des ILS 34
ist für Frühling 2007 geplant.
Keine Zunahme der Südanflüge erlaubt
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterstützt mit Blick auf die
Sicherheit die Einrichtung eines Instrumentenlandesystems. In den Gesprächen mit
den französischen Behörden habe das BAZL aber stets klar gemacht, dass das
System nur als Ersatz für das heutige Sichtanflugverfahren dienen und nicht zu
einer Wetter bedingten Zunahme der Südanflüge führen dürfe. In einer gemeinsame
Vereinbarungsollen die Benutzungsbedingungen festgeschrieben werden. Gesamthaft
soll die Anzahl der Südanflüge pro Kalenderjahr zwölf Prozent nicht übersteigen.
In den letzten fünf Jahren betrug der Anteil der Südanflüge zwischen fünf und
neun Prozent.
BAZ Online vom 10.2.05
ILS für Südanflüge auf EuroAirport: Schweizer einbezogen
Der EuroAirport aus der Luft. Foto Erich Meyer |
Links
|
Basel. SDA/baz. Beim geplanten
Instrumentenlandesystem für Südanflüge am Flughafen Basel-Mulhouse (ILS 34)
werden Schweizer Betroffene im französischen Bewilligungsverfahren einbezogen.
Die französischen Behörden wollen diese Schweizer Forderung erfüllen.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte Ende September 2004 bei der
französischen Luftfahrtbehörde (DGAC) verlangt, dass auch die Schweizer
Nachbarschaft Stellung nehmen können soll. Dies obwohl der «Basler» Flughafen
ganz auf französischem Boden liege und der Flugbetrieb einzig den französischen
Behörden unterstehe.
Schweizer Flughafennachbarn, die «ausreichende Betroffenheit» geltend machen
können, dürfen den auf das Konsultationsverfahren folgenden DGAC-Entscheid auch
in Frankreich anfechten, wie das BAZL am Donnerstag mitteilte. Damit erhielten
Schweizer Betroffene «praktisch die gleichen Rechte wie bei einem Schweizer
Verfahren».
Konsultation im Frühling
Die Konsultation finde im Frühling statt und dauere für die Öffentlichkeit 30
Tage sowie für die Kantone 90 Tage. Das BAZL will sie zusammen mit der DGAC im
April detailliert vorstellen. Grundlage bilde das von beiden Ländern
ratifizierte Abkommen über Umweltverträglichkeitsprüfungen im
grenzüberschreitenden Rahmen.
Das ILS 34 soll künftig bei Südanflügen auf der Hauptpiste aus
Sicherheitsgründen den «nicht mehr zeitgemässen» Sichtanflug ablösen.
Normalerweise wird der EuroAirport von Norden her über wenig bewohntes Gebiet
angeflogen. Nur bei zu starkem Nordwind wird auf den Südanflug ausgewichen.
Das BAZL hat seine Zustimmung zum ILS 34 «an die Bedingung geknüpft», dass
das automatische Landeverfahren nur die Sicherheit verbessern, nicht aber die
Kapazitäten erhöhen soll. Anwohnerkreise haben Opposition angekündigt, weil sie
fürchten, dass mit ILS weit mehr als bisher über die Agglomeration Basel
angeflogen wird.
Das BAZL wertet die Bereitschaft der DGAC zum Einbezug der Schweizer
Betroffenen als «Verbesserung» von deren rechtlicher Stellung. Es begrüsst den
Entscheid als Bekenntnis Frankreichs zu weiterhin guter Zusammenarbeit beim
binationalen Flughafen am Rheinknie, wie es weiter hiess.
BAZ Online vom 18. 1. 05
Geld für lärmgeplagte Allschwiler, aber
Fluglärm bleibt
Basel/Allschwil. baz.
Der EuroAirport will in Allschwil Lärmschutzfenster finanzieren, doch die
betroffene Gemeinde ist vorsichtig - sie befürchtet mehr Flüge über ihr Gebiet.
Das Instrumentenlandesystem ILS weckt Hoffnungen und Ängste. Noch weiss
niemand richtig Bescheid.
Lesen Sie mehr zum Thema EuroAirport am Dienstag in der baz
(Regionalteil und regio.magazin).
Baslerstab 13. Jan. 05
Gegen Südanflüge
Balstahl - Das "Bürgerkomitee für den Erhalt der Lebensqualität"
hat eine Petition gegen die Südanflüge auf den EuroAirport lanciert.
Die Region zwischen Pruntrut und Basel solle für sanften Touris-
mus attraktiv bleiben.
BAZ Online vom 10.10.04
BAZL-Direktor gegen mehr Südanflüge über Basel mit ILS 34
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Raymond Cron. Foto Keystone |
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Basel/Bern. SDA/baz. Der Flughafen
Basel-Mulhouse soll zum Landen nicht vermehrt von Süden her über die Stadt
angeflogen werden: Dies sagte Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt, in einem Interview der «Basellandschaftlichen Zeitung» vom
Samstag.
Anlass für die Aussage des BAZL-Chefs sind Pläne der für den Flugbetrieb
zuständigen französischen Behörden, auf der Hauptpiste für Landeanflüge von
Süden her ein Instrumentenlandesystem (ILS) einzurichten. Cron begrüsste das
ILS für die Piste 34 im Interesse der Sicherheit als Ablösung der heute
üblichen Sicht-Anflüge.
Anflug über Elsässer Gemeinden
Heute wird auf dem auf französischem Boden liegenden, binational
betriebenen Flughafen vor allem von Norden her gelandet, mit Anflug über
Elsässer Gemeinden. Von Süden wird er nur bei ungünstigem Wetter angeflogen.
Fluglärm-Gegner befürchten mit ILS 34 ein neues Regime mit mehr Anflügen über
die dicht besiedelte Agglomeration Basel.
Gemäss dem schweizerisch-französischen Staatsvertrag für den «EuroAirport»
ist Frankreich für Betrieb und Installationen allein zuständig. Laut Cron hat
das BAZL dennoch der zuständigen Behörde DGAC vorgeschlagen, zum ILS eine
Konsultation in der Schweiz im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen.
BAZL will mehr Südanflüge auf EuroAirport verhindern
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Swiss-Logo auf einer Maschine des
Carriers, die vor dem Tower des EuroAirports steht. Foto Keystone |
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Basel. SDA/baz. Zum geplanten
Instrumentenlandesystem (ILS) für Südanflüge auf dem binationalen EuroAirport
Basel-Mülhausen (EAP) soll auch die Schweizer Bevölkerung Stellung nehmen
können. Diese Forderung erhebt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
gegenüber den französischen Behörden.
Als zweite «klare Bedingung» verlangt das BAZL gemäss einer Mitteilung vom
Dienstag, dass das neue ILS einzig als Ersatz für den Sichtanflug dienen darf
und nicht zu mehr Südanflügen führt. Frankreich ist laut dem BAZL
verpflichtet, Eingaben aus der Schweiz beim ILS-Entscheid «angemessen» zu
berücksichtigen.
Südanflüge sind auf dem EAP laut BAZL heute die Ausnahme. In der Regel wird
der auf französischem Territorium gelegen Flughafen von Norden her angeflogen
und die Maschinen landen auf der mit einem ILS ausgerüsteteten Piste 16. Nur
bei zu starkem Nordwind erfolgt der Anflug von Süden auf die Piste 34.
Bisher im Sichtanflug
Die Landung auf Piste 34 erfolgte bisher über einen Kreisanflug nach Sicht,
was die für den Flugbetrieb zuständigen französische Luftfahrtbehörde für
einen Flughafen in der Grösse des EAP als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Das
BAZL unterstützt gemäss seiner Mitteilung das ILS-Projekt aus
Sicherheitsgründen. Bereits haben mehrere Kantone ihre Bedenken über mehr
Fluglärm geäussert.
Das von Frankreich erstellte Dossier über das geplante ILS befindet sich
derzeit inklusive flugtechnischen Aspekten und dem Bericht über die
Umweltauswirkungen beim BAZL in Vorprüfung. Zudem laufen zwischen den Behörden
der Schweiz und Frankreichs Gespräche darüber, dass der EAP weiterhin nur dann
von Süden her angeflogen wird, wenn die Windverhältnisse es effektiv
erfordern.
Verfahren noch offen
Wie das rechtliche Verfahren für die Installation des ILS im Detail
durchgeführt werden soll, wird nach Angaben des BAZL gegenwärtig ebenfalls
diskutiert. Ein Genehmigungsverfahren in der Schweiz mit Rekursmöglichkeiten
bei schweizerischen Gerichten ist jedoch nicht möglich, wie vertiefte
juristische Abklärungen des BAZL und des Bundesamts für Justiz ergeben haben.
Für betriebliche Fragen ist gemäss dem Staatsvertragen zwischen der Schweiz
und Frankreich über den Flughafen Basel-Mülhausen von 1949 die französische
Seite zuständig. Neue Verfahren werden deshalb nach französischem Recht
festgelegt, hält das BAZL fest.
Das BAZL strebt nun die Anwendung des Übereinkommens über die
Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen an. Gemäss dem
von beiden Ländern ratifizierten Espoo-Abkommen muss Frankreich die
Umweltauswirkungen ausweisen, so das BAZL weiter. Die schweizerische
Bevölkerung erhält im Rahmen einer Konsultation Gelegenheit zur Stellungnahme.
Das BAZL und die französischen Behörden wollen das ILS-Projekt nach der
technischen Bereinigung des Dossiers noch vor Ende Jahr im Detail der
Öffentlichkeit vorstellen. Einzelheiten über die Art des
Genehmigungsverfahrens sollen bis dann ebenfalls bekannt sein. Die
Konsultation ist für das erste Quartal 2005 vorgesehen.
letzte Änderung: 31.08.04 16:11 / BAZ Online
Gleiche Rechte bei
ILS-Einführung verlangt
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Der EuroAirport aus der Luft. Foto
Erich Meyer |
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Liestal. SDA/BaZ. Beim geplanten
Instrumentenlandesystem (ILS) der Hauptpiste 34 am Flughafen Basel-Mülhausen
verlangt die Baselbieter Regierung von Bundesrat Moritz Leuenberger gleiche
Verfahrensrechte für die Bevölkerung wie an anderen Schweizer Flughäfen.
Die Regierung befürworte grundsätzlich das ILS 34 zur Steigerung der
Sicherheit von Südanflügen bei schlechten Sichtverhältnissen, wie sie am
Dienstag mitteilte. Die Leitstrahl-Landungen dürften aber nur Sichtlandungen
ersetzen. Das ILS dürfe keine Verlagerung der Landungen nach Süden - also über
die beiden Basel - bringen.
Die Baselbieter Regierung fordert im Brief an Leuenberger «die vollen
Verfahrensrechte» für die Bevölkerung und die Institutionen. Die Anwohnerschaft
des EuroAirport sei gegenüber jener an anderen Flughäfen nicht schlechter zu
stellen. Konkrete Hinweise auf solches gebe es indes nicht, hiess es in Liestal
auf Anfrage.
letzte Änderung:
30.06.04 15:38 / BAZ Online |
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EuroAirport:
Solothurner Widerstand gegen Südanflüge |
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Solothurn. SDA/BaZ. Die
Solothurner Regierung soll sich gegen die geplanten Südanflüge des
Euro-Airports Basel-Mulhouse wehren. Dies war am Mittwoch der Tenor im
Kantonsrat bei der Behandlung einer Interpellation von Niklaus Wepfer
(SP/Mümliswil).
Mit den Südanflügen drohten den betroffenen Regionen Schäden,
materielle Wertverminderungen und ein Verlust an Lebensqualität,
argumentiere Wefper in seinem Vorstoss. Besonders die Randregion Thal
drohe als Naherholungsgebiet an Attraktivität zu verlieren.
Ähnlich tönte es bei den anderen Parteien. Die CVP forderte die
Regierung auf, alles zu tun, um die Region zu schützen. Die FDP warnte
die Regierung davor, tatenlos zu bleiben und dann plötzlich vor
vollendeten Tatsachen zu stehen.
Der Regierungsrat versprach in seiner Antwort, das Projekt und seine
Auswirkungen genau zu überprüfen und sich im Bewilligungsverfahren für
die Bedürfnisse des Kantons einzusetzen. Eine systematische Zunahme der
Südlandungen müsste mit Nachdruck zurückgewiesen werden. |
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letzte Änderung: 02.06.04
5:38 / BAZ-Online |
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Kontroverse
Fluglärm-Diskussion in Zurzach |
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Zurzach.
SDA/BaZ. Die Zürcher Regierungsrätin Rita Fuhrer hält unbeirrt vom heftigen
Widerstand im Aargau am «gekröpften Nordanflug» fest. Dies bekräftigte die
Volkswirtschaftsdirektorin am Dienstagabend an einer Podiumsveranstaltung in
Zurzach AG.
Nach Fuhrer wäre der «gekröpfte Nordanflug» eine echte Alternative für
die Zürcher Gemeinden rund um den Flughafen Zürich, die schon heute zwei
Drittel des Fluglärms erdulden müssten. Sie sei deshalb gewillt, die
Abklärungen über die technischen und rechtlichen Machbarkeiten des neuen
Flugregimes zu forcieren.
Theoretisch wäre nach Fuhrer der «gekröpfte Nordanflug» bei schönem
Wetter mit Sichtanflug bereits ab 2006 möglich. Es sei aber absolut nicht
so, dass der Kanton Zürich allein in eigener Regie das neue Anflugregime
aufzwingen wolle oder könne. Was sie erreicht habe, sei lediglich, dass die
Zuständigkeiten für die Abklärungen nun klar seien.
Nordanflug - keine Alternative
Eine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte in der Frage des
Fluglärmproblems brachte die Podiumsveranstaltung nicht. Der Aargauer
Baudirektor Peter C. Beyeler lehnte den Nordanflug kategorisch ab und
beharrte ebenso wie die deutsche SPD- Bundestagsabgeordnete Karin
Rehbock-Zureich auf eine «faire Fluglärmverteilung».
Beyeler bezeichnete die Diskussion über den «gekröpften Nordanflug» als
«unausgereift». Selbst nach Meinung der Betreiberin des Flughafens Zürich
sei eine solche Anflugvariante keine Alternative zu Südanflügen und bedinge
eine komplette Reorganisation des An- und Abflugregimes.
Mit Lärmfenstern Lärm besser verteilen
Der Aargau sei zwar bereit, einen Teil des zusätzlichen Fluglärms zu
übernehmen. Mit Lärmfenstern und einem längeren Nachtflugverbot müsse jedoch
mehr Flexibilität geschaffen werden, damit nicht immer die gleichen Regionen
zu jeder Zeit den gleichen Lärm ertragen müssten, betonte der Aargauer
FDP-Regierungsrat.
Vehement wies Beyeler zudem den Vorwurf der Zürcher Regierungskollegin
Rita Fuhrer zurück, der Aargau wolle mit der Forderung nach minimalen
Sicherheitabständen im Bereich er Kernkraftwerke bloss den «gekröpften
Nordanflug» verhindern.
Verlangt worden sei eine Überflughöhe von 1800 Metern und ein
Sicherheitsradius von 3 Kilometern bereits 2001. Damals sei ein «gekröpfter
Nordanflug» überhaupt noch nicht zur Diskussion gestanden.
Mit Genugtuung zur Kenntnis genommen wurde in Zurzach das erstmalige
Eingeständis von Rita Fuhrer, dass auch sie einen Ausbau des Flughafens
Zürich auf 350 000 Flugbewegungen pro Jahr als «irreal» erachte. Aufgrund
der technischen Möglichkeiten seien 310 000 Flugbewegungen wohl der obere
Plafonds, räumte die Zürcher Regierungsrätin ein. |
letzte Änderung: 01.06.04
13:07 / BAZ-Online |
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Baselland will nicht
Luft-Warteraum für Unique werden |
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Liestal. SDA/BaZ. Die geplante
Verlegung des Luft-Warteraums «Ekrit» des Flughafens Zürich stösst auch im
Kanton Baselland auf Kritik. Der Regierungsrat verlangt in seiner
Stellungnahme an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) Verbesserungen.
Durch die Verlegung ins Gebiet östlich von Gelterkinden BL würde der
Warteraum «Ekrit» etwa zu einem Drittel auf Baselbieter Gebiet liegen, hält
die Regierung in einer Mitteilung vom Dienstag fest. Dieses Gebiet werde
jedoch wegen seiner Ruhe und Schönheit von vielen Menschen als Wohn- und
Naherholungsgebiet genutzt und sei für die Region von grossem Wert.
Zwar würden die Lärmgrenzwerte nicht überschritten, räumt die Baselbieter
Regierung in ihrer Stellungnahme ein. Dennoch könnten die Überflüge als
störend empfunden werden.
Die Exekutive fordert deshalb das Bazl auf, zusammen mit den beiden
betroffenen Kantonen Baselland und Aargau die Lage des Warteraums zu
verbessern. Insbesondere sei auch die Mindestflughöhe wesentlich anzuheben |