Der Bundesrat und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben heute verschiedene Verordnungen angepasst, um die schon beschlossene Lockerung des Verbotes von Ultraleichtflugzeugen umzusetzen. Die Änderungen werden auf Mitte Juli in Kraft gesetzt. Damit können die Zulassungsverfahren für elektrisch angetriebene Ultraleichtflugzeuge durchgeführt werden, heisst es in der Mitteilung.
Konkret: Zugelassen werden alle elektrisch betriebenen Hängegleiter, egal ob mit Fahrgestell (Trike) oder mit Fussstart (Motor-Gleitschirme, Delta-Gurtmotorsysteme). Die Geräte müssen in Deutschland zugelassen sein. Für die Schweiz erfolgt nur eine formelle Umschreibung ohne eigene Zertifikate.
Zugelassen werden sollen auch Gyrocopter. Indes: Entgegen dem Antrag des BAZL definierte das UVEK einen Lärmgrenzwert von 65 dB(A) für Gyrocopter mit Verbrennungsmotoren. Diese Vorgabe kann derzeit von keinem Gyrocopter-Hersteller erreicht werden. Das BAZL schlug einen realistischen Wert von 70 dB(A) vor. Für den AeCS entsteht aufgrund dieses faktischen «Verbots» von Gyrocoptern ein politischer und rechtlicher Handlungsbedarf. Entsprechende Massnahmen werden derzeit vorbereitet. Der AeCS fordert nun endlich eine kompromisslose Zulassung von Gyrocoptern gemäss europäischen Vorgaben.
Quelle: Newsletter Aero - Club Schweiz
Bedenklich:
- Trikes erfüllen schon längst diese Lärm-Grenzwerte und werden nicht zugelassen!
- Gyrocopter will man unbedingt durchboxen mit höheren db-Werten!?
- E angetriebene, Fusstartfähige Deltas und GS' nur unter Flugplatzzwang!!!???